GALLOWAY GOURMETBEEF – IHR GESUNDHEITSFLEISCH ist das Fleisch von aus¬schliesslich reinrassigen Gallowayrindern aus Mutterkuhhaltung. In der Mutterkuhhaltung lassen die Kühe ihre Kälber saugen. Diese Produktionsform eignet sich ausgezeichnet für eine extensive Grünlandnutzung (Wiesen und Weiden). Nur Muttermilch und Raufutter stel¬len die Futtergrundlage dar. Die Produktionsbestimmungen für das GALLOWAY GOUR¬METBEEF – IHR GESUNDHEITSFLEISCH richten sich nach einer naturnahen und tier¬freundlichen Nutztierhaltung unter Berücksichtigung des natürlichen Jahreszyklus einer Mutterkuh bzw. der Mutterkuhherde. GALLOWAY GOURMETBEEF – IHR GESUNDHEITS¬FLEISCH ist unter der Nummer ® 439483 beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum einge¬tragen.
Betrieb: Mitglied der schweizerischen
Vereinigung der Ammen- und Mutterkuhhalter (SVAMH) und der Swiss Galloway Society
(SGS).
Tierhaltung und Flächennutzung: Für GALLOWAY GOURMETBEEF – IHR
GESUNDHEITSFLEISCH muss der Betrieb gemäss der Direktzahlungsverordnung
den ökologischen Leistungsnachweis erbringen. Der Betrieb muss über
eine ausreichende Futterfläche verfügen. Der Einsatz von Klärschlamm
ist in jeglicher Form verboten. Die Auflagen gelten für alle Tiere der
Mutterkuhherde (Kälber, Kühe, Zuchtstiere und Aufzuchtrinder).
Alle Tiere der Mutterkuhherde müssen
mit einer offiziellen Ohrmarke identifiziert sein.
Auslauf: Die Tiere sind gemäss den RAUS-Bestimmungen zu
halten. Kühen und Kälbern ist der Auslauf (Weide oder Laufhof) täglich
anzubieten. Während der Vegetationszeit ist täglich ein sog. Halbtagsweidegang
obligatorisch. Ausnahmen für die Weidehaltung gelten nur in witterungsbedingten
Fällen. In diesem Fall sowie während der Nichtvegetationszeit muss
täglich für mindestens eine Stunde ein Laufhof zur Verfügung
stehen.
Stall: Die Tiere sind gemäss den BTS-Bestimmungen zu halten.
Eingestreute Liegeflächen oder vom Bundesamt für Veterinärwesen
bewilligte Liegematten sind obligatorisch und im Liegebereich sind perforierte
Böden (Spalten oder Lochböden) nicht erlaubt. Als Einstreue dient
organisches Material. Ställe, in denen sich die Tiere dauernd oder vorwiegend
aufhal¬ten, müssen durch natürliches Tageslicht beleuchtet sein.
Elektrische Steuerhilfen (Kuhtrai¬ner) im Liege- und Fressbereich sind verboten.
Fütterung: Die Fütterung besteht vorwiegend aus der
betriebseigenen Raufuttergewinnung. Die Kälber ernähren sich zusätzlich
mit Muttermilch. Milchpulver darf nicht eingesetzt werden. Die Zufütterung
von chemisch-synthetischen Leistungsförderern, chemisch-synthetischen Aminosäuren,
Futterharnstoff, Futtermitteln mit tierischen Eiweissen, tierischen Fetten und
gentechnisch veränderten Organismen ist verboten. Der Einsatz von handelsüblichem
Kraftfutter zur Leistungssteigerung ist verboten. Getreide oder andere Futtermittel
können in geringen Mengen als Lockfutter eingesetzt werden. Tiere aus Embryotransfer
sind von der GALLOWAY GOURMETBEEF – IHR GESUNDHEITSFLEISCH – Vermarktung
ausgeschlossen.
Gesundheit: Die Tiergesundheit ist durch natürliche Massnahmen
(einwandfreies Futter, saubere Stallungen, genügend Bewegung, frische Luft
etc.) zu fördern.
Alter: Für die GALLOWAY GOURMETBEEF – IHR GESUNDHEITSFLEISCH
-Produktion sind Tiere ab dem 18. Lebensmonat zugelassen. Das Höchstalter
für die GALLOWAY GOURMETBEEF – IHR GESUNDHEITSFLEISCH -Produktion
ist maximal drei Jahre, bei Rindern maximal 3 ½ Jahre. Die Tiere haben
höchste Anforderungen bezüglich der Schlachtkörper- und der Fleischqualität
zu erfüllen.
Schlachtung: Das Tier ist auf den Transport vorzubereiten.
Das Transportfahrzeug muss dem Tier genügend Platz bieten und auf dem schnellsten
Weg zum Schlachthof fahren. Ins¬besondere sind Sammeltransporte verboten.
Es soll eine dem Tier vertraute Begleitperson dabei sein. Ein schonender, ruhiger
Umgang bei den letzten Schritten des Tieres versteht sich von selbst.