Auszug aus den Produktionsrichtlinien

Allgemeines

GALLOWAY GOURMETBEEF – IHR GESUNDHEITSFLEISCH ist das Fleisch von aus¬schliesslich reinrassigen Gallowayrindern aus Mutterkuhhaltung. In der Mutterkuhhaltung lassen die Kühe ihre Kälber saugen. Diese Produktionsform eignet sich ausgezeichnet für eine extensive Grünlandnutzung (Wiesen und Weiden). Nur Muttermilch und Raufutter stel¬len die Futtergrundlage dar. Die Produktionsbestimmungen für das GALLOWAY GOUR¬METBEEF – IHR GESUNDHEITSFLEISCH richten sich nach einer naturnahen und tier¬freundlichen Nutztierhaltung unter Berücksichtigung des natürlichen Jahreszyklus einer Mutterkuh bzw. der Mutterkuhherde. GALLOWAY GOURMETBEEF – IHR GESUNDHEITS¬FLEISCH ist unter der Nummer ® 439483 beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum einge¬tragen.


Bestimmungen für die Produktion

Betrieb: Mitglied der schweizerischen Vereinigung der Ammen- und Mutterkuhhalter (SVAMH) und der Swiss Galloway Society (SGS).
Tierhaltung und Flächennutzung: Für GALLOWAY GOURMETBEEF – IHR GESUNDHEITSFLEISCH muss der Betrieb gemäss der Direktzahlungsverordnung den ökologischen Leistungsnachweis erbringen. Der Betrieb muss über eine ausreichende Futterfläche verfügen. Der Einsatz von Klärschlamm ist in jeglicher Form verboten. Die Auflagen gelten für alle Tiere der Mutterkuhherde (Kälber, Kühe, Zuchtstiere und Aufzuchtrinder).

Tiere

Alle Tiere der Mutterkuhherde müssen mit einer offiziellen Ohrmarke identifiziert sein.
Auslauf: Die Tiere sind gemäss den RAUS-Bestimmungen zu halten. Kühen und Kälbern ist der Auslauf (Weide oder Laufhof) täglich anzubieten. Während der Vegetationszeit ist täglich ein sog. Halbtagsweidegang obligatorisch. Ausnahmen für die Weidehaltung gelten nur in witterungsbedingten Fällen. In diesem Fall sowie während der Nichtvegetationszeit muss täglich für mindestens eine Stunde ein Laufhof zur Verfügung stehen.
Stall: Die Tiere sind gemäss den BTS-Bestimmungen zu halten. Eingestreute Liegeflächen oder vom Bundesamt für Veterinärwesen bewilligte Liegematten sind obligatorisch und im Liegebereich sind perforierte Böden (Spalten oder Lochböden) nicht erlaubt. Als Einstreue dient organisches Material. Ställe, in denen sich die Tiere dauernd oder vorwiegend aufhal¬ten, müssen durch natürliches Tageslicht beleuchtet sein. Elektrische Steuerhilfen (Kuhtrai¬ner) im Liege- und Fressbereich sind verboten.
Fütterung: Die Fütterung besteht vorwiegend aus der betriebseigenen Raufuttergewinnung. Die Kälber ernähren sich zusätzlich mit Muttermilch. Milchpulver darf nicht eingesetzt werden. Die Zufütterung von chemisch-synthetischen Leistungsförderern, chemisch-synthetischen Aminosäuren, Futterharnstoff, Futtermitteln mit tierischen Eiweissen, tierischen Fetten und gentechnisch veränderten Organismen ist verboten. Der Einsatz von handelsüblichem Kraftfutter zur Leistungssteigerung ist verboten. Getreide oder andere Futtermittel können in geringen Mengen als Lockfutter eingesetzt werden. Tiere aus Embryotransfer sind von der GALLOWAY GOURMETBEEF – IHR GESUNDHEITSFLEISCH – Vermarktung ausgeschlossen.
Gesundheit: Die Tiergesundheit ist durch natürliche Massnahmen (einwandfreies Futter, saubere Stallungen, genügend Bewegung, frische Luft etc.) zu fördern.
Alter: Für die GALLOWAY GOURMETBEEF – IHR GESUNDHEITSFLEISCH -Produktion sind Tiere ab dem 18. Lebensmonat zugelassen. Das Höchstalter für die GALLOWAY GOURMETBEEF – IHR GESUNDHEITSFLEISCH -Produktion ist maximal drei Jahre, bei Rindern maximal 3 ½ Jahre. Die Tiere haben höchste Anforderungen bezüglich der Schlachtkörper- und der Fleischqualität zu erfüllen.
Schlachtung: Das Tier ist auf den Transport vorzubereiten. Das Transportfahrzeug muss dem Tier genügend Platz bieten und auf dem schnellsten Weg zum Schlachthof fahren. Ins¬besondere sind Sammeltransporte verboten. Es soll eine dem Tier vertraute Begleitperson dabei sein. Ein schonender, ruhiger Umgang bei den letzten Schritten des Tieres versteht sich von selbst.